Les vagastines | AGB

AGB

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Geschäftsbedingungen

I. PREISE DES AUFENTHALTS

Nach Vertragsunterzeichnung können keine Streitigkeiten über den Preis des Aufenthalts berücksichtigt werden. Es obliegt dem Mieter, vor der Unterzeichnung zu prüfen, ob ihm der Preis zusagt.

Folgende Abgaben sind nicht im Mietpreis enthalten und werden zusätzlich auf dem Vertrag aufgeführt: Kurtaxe und Heizung (Strom, Wasser und Gas), die nach Zählerstand bei An- und Abreise ermittelt werden.

 

II. RESERVIERUNG, VERTRAG UND ANZAHLUNG

Die Höhe der Reservierung, die Anzahlung, die Optionen, etwaige Gebühren und die Kaution sind in Ihrem Vertrag angegeben.

Sobald die Anzahlung eingegangen ist, wird die Reservierung verbindlich. Indem Sie den Vertrag bestätigen und die Anzahlung leisten, bestätigen Sie Ihr uneingeschränktes Einverständnis mit den nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Bitte beachten Sie, dass die Reservierung ohne fristgerechte Zahlung der Anzahlung nicht bestätigt wird und wir uns daher das Recht vorbehalten, die Unterkunft zurückzufordern.

Wenn der Betrag der Anzahlung (30%) bei der Buchung bezahlt wird, muss der Restbetrag des Aufenthalts einen Monat vor Ihrer Ankunft bezahlt werden. Die Gebühren sowie die Kurtaxe werden bei Ihrer Abreise gleichzeitig mit dem Inventar bezahlt.

Die Zahlung des Restbetrags erfolgt per Banküberweisung über unsere Links auf unserer Website. Bei Abreise wird Ihnen eine Rechnung ausgestellt.

Für Mieter, die nicht in Frankreich ansässig sind, müssen Zahlungen immer auf der Website erfolgen, alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

 

III. AUFENTHALTSDAUER

Der Mieter mietet unsere Unterkunft für einen bestimmten Zeitraum, der im Vertrag aufgeführt ist, und kann in keinem Fall einen Anspruch auf Verbleib in den Räumlichkeiten erheben.

Im Allgemeinen kann die Miete nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers verlängert werden, der Mieter akzeptiert sie somit. Das Mietverhältnis endet automatisch am Ende der festgelegten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

 

IV. STORNIERUNG

Der Mieter kann seine Miete jederzeit kündigen. Wir machen Sie jedoch auf die Folgen der Stornierung einer Unterkunftsreservierung aufmerksam: Sie zieht die Erhebung variabler Kosten in Abhängigkeit vom Datum, an dem sie eintritt, nach sich. Es gilt die folgende Staffelung, die vom Mieter zu zahlen ist: Wenn Sie mehr als 90 Tage vor dem Betreten der Räumlichkeiten stornieren, betragen die Stornierungskosten 25 % des Mietbetrags; Sie stornieren zwischen 90 und 30 Tagen vor Ihrer Einreise in die Räumlichkeiten, die Stornogebühren betragen 50 % des Mietbetrags; Sie stornieren weniger als 30 Tage vor Ihrer Einreise in die Räumlichkeiten, beträgt die Stornogebühr 100 % des Mietbetrags.

Diese Stornokosten können durch eine vom Mieter individuell abzuschließende Stornoversicherung abgedeckt werden. Unabhängig von den Gründen für die Stornierung muss der Mieter den Eigentümer per Brief oder E-Mail benachrichtigen, wobei das Datum des Eingangs dieser Mitteilung die anzuwendende Staffelung bestimmt. Der Mieter, der den Eigentümer nicht benachrichtigt hat, muss den vollen Restbetrag zahlen.

Wenn ein Fall höherer Gewalt die Bereitstellung der Unterkunft unmöglich macht (außerplanmäßige dringende Arbeiten, Wasser- oder sonstige Schäden, Witterungseinflüsse usw.), werden dem Mieter alle gezahlten Beträge zurückerstattet, ohne dass er hierauf Anspruch erheben kann spätere Erstattungen. Im Falle einer Stornierung, außer in Fällen höherer Gewalt und auf Initiative des Eigentümers, erstattet dieser 100 % der eingezogenen Beträge.

Jeder unterbrochene oder verkürzte Aufenthalt oder jede nicht in Anspruch genommene Leistung führt zu keiner Rückerstattung. Auch im Falle einer Rückführung obliegt es dem Mieter, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Im Falle einer erneuten Ausgangsbeschränkung oder Grenzschließung geben wir Ihnen die Wahl, Ihren Aufenthalt zu verschieben oder zu erstatten.

Wenn Sie Ihren Aufenthalt außerhalb der Haft stornieren möchten, gelten die allgemeinen Verkaufsbedingungen, die bei Abschluss Ihres Vertrages unterzeichnet wurden.

 

V. VERSICHERUNG

Wir bitten Sie zu prüfen, ob Sie eine „Haftpflicht- und Urlaubsversicherung“ haben und uns vor Ihrer Anreise eine Bescheinigung per E-Mail zukommen lassen.

Die Versicherung greift bei Annullierung der Anmietung wegen Tod, Unfall oder schwerer Krankheit oder Sachschaden, sie gilt vom Tag der Vertragsunterzeichnung bis zum Ende der Anmietung.

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VI. KAUTION (Kaution)

Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume pfleglich zu behandeln. Der Mieter übernimmt zusätzlich zu den Mietkosten alle Schäden, die an der Unterkunft entstehen, sowie die Kosten für den Ersatz verlorener, zerstörter oder beschädigter Gegenstände. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder seine Begleitpersonen vorsätzlich oder fahrlässig verursachen.

 

VII. KURTAXE

Gebühr pro Person über 18 Jahre und pro Nacht, beschlossen und beschlossen von der Gemeinde „Les Portes de la Bresse“ und vom Eigentümer an die Staatskasse zu zahlen. Diese ist im Vertrag aufgeführt und bei der Ankunft zu entrichten.

Unsere Unterkunft ist jetzt mit 4 Sternen klassifiziert, der Preis beträgt also 1 Euro/Nacht und pro Erwachsenem.

 

VIII. AN- UND ABREISE

Der Vermieter empfängt den Mieter für die Anreiseformalitäten.

Der Mieter muss an dem bei der Buchung angegebenen Tag anreisen, frühestens um 15:00 Uhr (Zeitpunkt der Bereitstellung der Unterkunft und Zeitpunkt der Schlüsselübergabe) und spätestens um 22:00 Uhr. Der Mieter muss den Eigentümer im Voraus telefonisch (unter 06.51.40.38.90.) oder per E-Mail (lesvagastines@gmail.com) über seine Ankunftszeit informieren, damit der Eigentümer sich selbst organisieren und bei der Ankunft anwesend sein kann dem vorgenannten Empfangszeitfenster.

Inventur und Abreise müssen vor 10:00 Uhr erfolgen. Wir bestehen darauf, die vereinbarte Zeit einzuhalten: Das Reinigungspersonal greift zu sehr kurzen Fristen ein, wir bitten Sie, die Aufgabe zu erleichtern, da wir die Mieter, die Ihnen vorausgegangen sind, gefragt haben.

Da diese Vermietung nur saisonweise gewährt wurde, verpflichtet sich der Mieter, die Räumlichkeiten zu dem im Vertrag vorgesehenen Datum und Zeitpunkt zu verlassen. Hat der Mieter im Mietvertrag auch seinen Wohnsitz als Anschrift angegeben, besteht kein Anspruch auf Untervermietung.

 

IX. BELEGUNG DER RÄUMLICHKEITEN

Die Unterkunft darf unter keinen Umständen von mehr Personen bewohnt werden, als auf der Reservierung angegeben, außer mit vorheriger und ausnahmsweiser Zustimmung des Eigentümers. Gegebenenfalls kann der Eigentümer eine zusätzliche Miete verlangen oder sogar die Bereitstellung der Unterkunft verweigern, wenn er nicht sicherstellen kann, dass der Mieter die für die Anmietung der Unterkunft vorgesehene maximale Anzahl von Personen einhält, und in diesem Fall keinerlei Rückerstattung an den Mieter berücksichtigt werden.

 

X. VERPFLICHTUNGEN DES EIGENTÜMERS

Der Eigentümer muss:

  • Die gemieteten Räumlichkeiten in funktionstüchtigem Zustand zu übergeben und zu reparieren, sowie die im Vertrag genannten Geräte in funktionstüchtigem Zustand zu übergeben.
  • Sichern Sie dem Mieter die ungestörte Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten und garantieren Sie ihn gegen Laster und Mängel, die dies verhindern könnten.
  • Halten Sie die Unterkünfte in gutem Zustand für ihren vorgesehenen Verwendungszweck.
  • Bereitstellung von Handtüchern, Badetüchern und Bettwäsche für Mieter.
  • Reinigung Mitte der Woche, wenn die Mieter es wünschen

XI. PFLICHTEN DES MIETER

Die Wohnung wird dem Mieter in einwandfreiem und ordentlichem Zustand übergeben, die Haushaltsgeräte sind sauber und funktionstüchtig, die Räumlichkeiten (innen und außen) weisen keinerlei Verschleißerscheinungen auf. Der Mieter muss:

  • Erkennt an, dass die saisonale Vermietung als vorübergehender Aufenthalt und Vergnügen eingegangen wird. Die Räumlichkeiten dürfen nicht als Haupt- oder gar Nebenwohnsitz genutzt werden und der Mieter darf dort keine gewerbliche, handwerkliche oder berufliche Tätigkeit ausüben.
  • Der Mieter muss sich wie ein guter Vater verhalten und während seines Aufenthalts für die ordnungsgemäße Instandhaltung der Unterkunft sorgen.
  • Geben Sie die Unterkunft am Ende Ihres Aufenthaltes genauso sauber und ordentlich zurück (Geschirr gespült und weggeräumt, Bettwäsche und Handtücher eingesammelt, Grill und Haushaltsgeräte gereinigt, Böden gewaschen, Mülleimer entfernt usw.).
  • Möbel und bewegliche Gegenstände sollten nur einer Wertminderung unterliegen, die sich aus der normalen Verwendung ergibt, für die sie bestimmt sind. Diejenigen, die bei Ablauf der Mietzeit fehlen, nicht gewartet oder aus einem anderen Grund als normaler Abnutzung außer Betrieb genommen wurden, müssen bezahlt (oder vom Mieter mit Zustimmung des Vermieters ersetzt werden Eigentümer). Diese Klausel gilt auch für gestrichene Wände, Türrahmen und das Gebäude im Allgemeinen (innen und außen).
  • Der Mieter verpflichtet sich, die Möbel und Gegenstände der Unterkunft bestimmungsgemäß und an den Orten, an denen sie sich befinden, zu verwenden. Der Transport außerhalb der Mieträume (insbesondere Bettzeug, Geschirr, Stühle etc.) ist strengstens untersagt.
  • Schlafen Sie nicht direkt auf der Matratzenauflage, dem Bettzeug oder den Bettdecken. Bei Bedarf wird der Preis für das Waschen oder Reinigen von verschmutzten Bettdecken, Matratzen, Bettwäsche usw. einbehalten.
  • Nichts zu tun, was durch sein Handeln oder das seiner Familie oder Verwandten die Ruhe der Nachbarschaft oder anderer Bewohner beeinträchtigen könnte.
  • Der Mieter muss unbedingt darauf verzichten, Gegenstände in die Waschbecken, Badewannen, Duschen, Waschbecken, Toiletten usw. zu werfen, die die Leitungen verstopfen könnten (Wischtücher, Tampax, Wattestäbchen, Damenbinden usw.), andernfalls wird er es tun haften für die Kosten, die für die Reparatur dieser Geräte anfallen.
  • Informieren Sie den Vermieter unverzüglich über Verluste und Schäden in der Unterkunft, auch wenn keine offensichtlichen Schäden entstanden sind.
  • Verantwortlich für Schäden und Verluste, die durch sein eigenes Verschulden oder durch Personen in seinem Haus während des Genusses der Unterkunft entstehen, es sei denn, er weist nach, dass sie ohne sein Verschulden oder das der oben genannten Personen eingetreten sind.

XII. Belästigungen

Der Eigentümer kann nicht verantwortlich gemacht werden für die Nachbarschaft, Insekten, Fliegen und Mücken im Sommer, Unregelmäßigkeiten und/oder mangelnde Freude, die bei den Stromdiensten auftreten können (ADSL-Ausfall bei Wind und/oder schlechtem Wetter), Mobilfunk Telefonie, etc… und lehnt jede Verantwortung für mangelnden Genuss ab, die nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist.

Ebenso kann der Eigentümer nicht für schlechtes Wetter verantwortlich gemacht werden, das den Mieter daran hindert, den zur Miete angebotenen Außenbereich zu genießen.

 

XIII. POOLBEREICH

Unser gemeinsamer Poolbereich mit eventuell den Eigentümern (wir wohnen gegenüber), darunter ein 11x5m großes Schwimmbecken, entspricht den Sicherheitsstandards (Rollläden und Türen geschlossen) der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

  • Es ist Sache des Mieters, alle notwendigen Vorkehrungen für die Nutzung des Swimmingpools zu treffen, insbesondere wenn er mit kleinen Kindern wohnt, die er beaufsichtigen muss. Er übernimmt die volle Verantwortung für die materiellen und körperlichen Folgen, die aus Unfällen oder anderen Vorkommnissen im Zusammenhang mit der Benutzung des Schwimmbeckens entstehen können, insbesondere für die Beaufsichtigung von Badegästen, die nicht schwimmen können oder diese Kunst nicht beherrschen.< /li>
  • Der Mieter verpflichtet sich, den Eigentümer im Falle eines Unfalls, der ihm selbst oder seiner Familie oder seinen Freunden zustößt, vollständig von der Haftung freizustellen.
  • Der Mieter darf kein Tier in den Poolbereich bringen, auch nicht vorübergehend.
  • Der Gemeinschaftspoolbereich ist ganzjährig geöffnet.
  • Der Eigentümer bittet den Mieter, die Räumlichkeiten zu respektieren, nach jedem Gebrauch zu reinigen, die Sonnenschirme zu schließen und das Geschirr, Stühle, Tische, Liegestühle oder andere Materialien, die der Mieter verwenden wird, wegzuräumen, damit der Raum sauber bleibt und für nachfolgende Nutzer gespeichert.
  • Unsere Mietunterkünfte und unser Poolbereich sind private Orte, deren Nutzung ausschließlich den Eigentümern und ihren Gästen sowie unseren Mietern für die Dauer ihrer Saisonmiete vorbehalten ist => Gäste und Besuche unserer Mieter werden daher nicht angenommen.

XIV. PET

Der Mieter verpflichtet sich, keine Haus- und Haustiere (Hunde, Katzen etc.) in die Unterkunft mitzubringen.

 

XV. INVENTAR DER UNTERKÜNFTE, INVENTAR DER AUSRÜSTUNG UND MÖBEL

Das Inventar der Einrichtungsgegenstände wird zwischen den Parteien widersprüchlich festgelegt, wenn der Mieter die Räumlichkeiten betritt und wenn der Mieter die Räumlichkeiten verlässt.

In diesem Zusammenhang wird präzisiert, dass Mobiliar und bewegliche Gegenstände nur durch den normalen Gebrauch, für den sie bestimmt sind, abgeschrieben werden. Verlorene, zerbrochene, beschädigte oder beschädigte Gegenstände, Materialien oder Haushaltsgeräte müssen vom Mieter, der sich dazu verpflichtet, ersetzt oder zum Wiederbeschaffungswert erstattet werden.

 

XVI. OPTIONEN

Verleih von Babyausstattung: Hochstuhl, Reisebett, je nach Verfügbarkeit. Bei der Buchung anzufordern.